Artikel 1, Absatz 1, Satz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland
In vielen Ländern der Welt gilt dieser erste Grundsatz unserer Verfassung leider nicht.
Krieg, Vertreibung, Armut und Unterdrückung zwingen viele Menschen zur Flucht. Besonders die Menschen in den Krisengebieten Afrikas und der arabischen Halbinsel leiden unter den Folgen von Bürgerkriegen, »moderner Sklaverei« und Warlords. Unter Lebensgefahr und unmenschlichen Bedingungen treten verzweifelte Familien, Männer, Frauen und Kinder die Flucht in Richtung Europa an, in der Hoffung dort ein menschenwürdiges Leben führen zu können – zumindestens bis sich die Situation in den Heimatländern verbessert.
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Beispiele für Länder und mögliche Fluchtgründe:
Blutiger Bürgerkrieg seit Anfang 2011
Bittere Armut und brutale Diktatur
Korruption und z. B. Terror durch »Boko Haram«
Islamistischer Terror
Eines der ärmsten Länder der Welt
»Heimatlos« und häufig ohne Bürgerrechte
Terror durch Warlords, Clans und Milizen
Neben der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen ist auch das Asylrecht fester Bestandteil unseres Grundgesetzes.