»Die Würde des Menschen ist unantastbar.«

Artikel 1, Absatz 1, Satz 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland


In vielen Ländern der Welt gilt dieser erste Grundsatz unserer Verfassung leider nicht.

 

Krieg, Vertreibung, Armut und Unterdrückung zwingen viele Menschen zur Flucht. Besonders die Menschen in den Krisengebieten Afrikas und der arabischen Halbinsel leiden unter den Folgen von Bürgerkriegen, »moderner Sklaverei« und Warlords. Unter Lebensgefahr und unmenschlichen Bedingungen treten verzweifelte Familien, Männer, Frauen und Kinder die Flucht in Richtung Europa an, in der Hoffung dort ein menschenwürdiges Leben führen zu können – zumindestens bis sich die Situation in den Heimatländern verbessert.

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Beispiele für Länder und mögliche Fluchtgründe:

Syrien

Blutiger Bürgerkrieg seit Anfang 2011

Eritrea

Bittere Armut und brutale Diktatur

Nigeria

Korruption und z. B. Terror durch »Boko Haram«

Mali

Islamistischer Terror


Gambia

Eines der ärmsten Länder der Welt

Palästinenser

»Heimatlos« und häufig ohne Bürgerrechte

Somalia

Terror durch Warlords, Clans und Milizen



Neben der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen ist auch das Asylrecht fester Bestandteil unseres Grundgesetzes.