Spendenkonten für die Flüchtlingshilfe in Rhede


Stadt Rhede

Volksbank Rhede

Kontoinhaber: Stadtkasse Rhede

Zusatz: Spenden Flüchtlingshilfe

IBAN: DE80 4286 1814 0000 0115 09

BIC: GENODEM1RHD

St. Gudula Rhede

Volksbank Rhede

Kontoinhaber: St. Gudula Rhede

IBAN: DE17 4286 1814 0009 3809 03

Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe

Evangelische Kirche Rhede

Sparkasse Westmünsterland

Kontoinhaber: Evangelische Gemeinde Rhede

IBAN: DE54 4015 4530 0004 0014 00

Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe



 

Hinweis des Bundesfinanzministeriums vom 22. September 2015: 

»Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStDV genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 EStDV gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis auch, soweit bis zur Errichtung eines Sonderkontos Zuwendungen auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger geleistet wurden.«