Volksbank Rhede
Kontoinhaber: Stadtkasse Rhede
Zusatz: Spenden Flüchtlingshilfe
IBAN: DE80 4286 1814 0000 0115 09
BIC: GENODEM1RHD
Volksbank Rhede
Kontoinhaber: St. Gudula Rhede
IBAN: DE17 4286 1814 0009 3809 03
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe
Sparkasse Westmünsterland
Kontoinhaber: Evangelische Gemeinde Rhede
IBAN: DE54 4015 4530 0004 0014 00
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe
Hinweis des Bundesfinanzministeriums vom 22. September 2015:
»Für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge eingerichtet wurden, gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStDV genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 EStDV gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis auch, soweit bis zur Errichtung eines Sonderkontos Zuwendungen auf ein anderes Konto der genannten Zuwendungsempfänger geleistet wurden.«